Viele Nutzer des iPhone 3G oder 3G S (und auch des iPod Touch) stört die Gebundenheit der Apple-Geräte an den Appstore und die z.T. eingeschränkten Funktionen. Die Lösung nennt sich “Jailbreak”, was auf Deutsch so viel heißt wie “die Ketten sprengen” oder wörtlich “aus dem Gefängnis ausbrechen”. Wir klären in diesem Artikel was ein Jailbreak bringt, wie man einen Jailbreak installiert und wie dieser Vorgang rechtlich zu qualifizieren ist, ob es z.B. Probleme mit Garantie und Gewährleistung bei Apple gibt.
Wie schon in der Einleitung angedeutet: iPhone 3G, 3G S und auch iPod Touch sind durch Apple mit verschiedensten Einschränkungen versehen worden. Oft gilt das Smartphone daher als Gerät für DAUs (kurz für: “Dümmster Anzunehmeder User”, mehr dazu in wikipedia), d.h. Expertenfunktionen werden eingeschränkt, um einfachste Bedienung zu ermöglichen und das Apple Smartphone nicht mit unübersichtlichen Einstellungsmöglichkeiten zu überfrachten. Ohne einen Jailbreak ist also nur möglich, Applikationen (kurz “Apps”) zu installieren, die aus dem offiziellen Appstore von Apple bezogen werden können. Daraus folgt: Apple entscheidet darüber, welche Apps geduldet und folglich genutzt werden können. Applikationen von Drittanbietern können aufgrund von Lese- und Schreibrestriktionen nicht installiert werden. Mit einem “jailbroken” iPhone 3G oder iPhone 3G S ist dies möglich, sodass auch Applikationen installiert werden können, die nicht aus dem offiziellen Appstore kommen. Beliebtester “Appstore”, der nur mit Jailbreak genutzt werden kann, ist Cydia. Dies ist ein ähnlich wie der Appstore aufgebautes Programm, über das man sich Apps suchen und installieren kann. Oft enthält Cydia Modifikationen, die ohne Jailbreak nicht möglich sind. So z.B. die Applikation Cydget, die es ermöglicht, Programme auf dem Lock Screen des iPhones oder iPod Touch zu platzieren. Cydia enthält vor allen Dingen solche Programme, die die Funktionalität des iPhone erweitern. Daneben gibt es noch Applikationen, mit denen “gecrackte” (also Software, bei der Kopierschutz entfernt wurde) Applikationen kostenlos heruntergeladen und installiert werden können. So ein Programm ist z.B. “Installous”. Sowohl strafrechtlich als auch privatrechtlich kann dies natürlich Folgen haben, auf die ich an dieser Stelle nicht näher eingehen will.
Wie funktioniert der Jailbreak bzw. der Unlock?
Um das iPhone 3G oder 3G S aus dem Knast der Restriktionen zu befreien, braucht man keine speziellen Kenntnisse, sondern lediglich eine kleine Software mit dem Namen “Blackra1n”, die dem iPhone vollautomatisch einen Jailbreak verpasst. Dies funktioniert vollautomatisch mit Hilfe einer kleinen .exe-Datei. In diesem Programm inbegriffen sind dann auch die Download-Quellen für Applikationen mit den klangvollen Namen: Cydia, Rock und sn0w. Der Jailbreak ist im Übrigens zu unterscheiden vom Unlock (zu Deutsch “öffnen”): Dieser ist ebenfalls über die Software Blackra1n möglich. Mit dem Unlock ist es möglich, die Beschränkungen eines iPhone auf bestimmte Mobilfunknetze (in Deutschland T-Mobile) zu umgehen, sodass auch andere SIM-Karten eingesetzt werden können.
Mit welchen Apple Produkten ist ein Jailbreak oder Unlock möglich?
Aktuell gibt es den Jailbreak für das Apple iPhone 3G, iPhone 3G S und den iPod Touch. Prinzipiell unterscheidet sich der iPod Touch in der Funktionalität auch kaum von den Smartphones des Herstellers. Außer der deutlich geringer ausgefallenen Tiefe des Gerätes fehlen eigentlich nur die Telefonfunktionen und das A-GPS. Logischerweise gibt es keinen Unlock für den iPod Touch, denn es kann ohnehin keine SIM-Karte eingesetzt werden. Jailbreak und Unlock sind übrigens auch mit der ersten iPhone Generation möglich, auf die ich hier aber nicht mehr eingehen will. Weiterhin spielt die Firmware der Geräte eine große Rolle. Aktuell ist beim iPhone 3G ein Jailbreak bzw. Unlock möglich bis zur Firmware Version 3.1.2. Viele Nutzer haben vorschnell das Firmware-Update 3.1.3 aufgespielt und damit den Jailbreak unmöglich gemacht. Denn auch das Downgraden (also das Aufspielen einer früheren Version) ist nicht möglich. Ebenso ist der Unlock des iPhone 3G mit der Firmware Version 3.1.2 noch möglich. Beim iPhone 3G S ergibt sich das Problem, dass viele der ausgelieferten, neueren Geräte schon mit der neuen Firmware 3.1.3 verkauft wurden und der Jailbreak somit von Anfang an nicht möglich ist. Genauer differenziert ist dies mit einigen Modellen möglich, wobei aber der Unlock bei der Version 3.1.3 aktuell nicht möglich ist bei allen Geräten. Von allen iPhone Nutzern, die evtl. sogar eine andere SIM-Karte nicht mehr nutzen können, wird gehofft, dass ein neuer Jailbreak für die Version 3.1.3 im Sommer mit der Erscheinung des neuen iPhone Betriebssystems herauskommen wird. Ob dies so ist, bleibt abzuwarten.
Verliere ich meine Garantie oder Gewährleistung beim Jailbreak oder Unlock?
Bevor wir mit der Frage starten eine kurze Einführung, was der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist.
Garantie und Gewährleistung
Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und und muss vom Verkäufer gewährt werden. Dies wird in der Regel bei deutschen iPhones T-Mobile sein. Dementsprechend gibt es hier 2 Jahre Gewährleistung. Diese bezieht sich auf Mängel, die schon beim Gefahrenübergang (also in der Regel der Übergabe an den Käufer) vorhanden waren. Sechs Monate lang hat der Käufer dann Zeit, diese Mängel im Wege der Nacherfüllung (Reparatur/Neulieferung nach seiner Wahl) geltend zu machen, ohne beweisen zu müssen, dass der Mangel schon beim Gefahrenübergang vorlag. Nach diesen sechs Monaten muss der Käufer dies nachweisen, was in der Regel schwierig wird nach sechs Monaten. Dies wird nur in atypischen Fällen einschlägig sein, in denen der Mangel offensichtlich schon bei der Übergabe vorlag und der Käufer sechs Monate lang nicht seine Rechte geltend gemacht hat.D.h. die Gewährleistung beim Verkäufer ist in der Regel nach sechs Monaten unbrauchbar, um seine Rechte geltend zu machen.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (nicht des Verkäufers, insofern er nicht gleichzeitig Hersteller ist), die zusätzlich zur Gewährleistung gegeben wird, um eine besondere Haltbarkeit des Produktes und Servicebereitschaft des Herstellers zu signalisieren. Garantiebedingungen werden daher auch einseitig vom Hersteller gestellt. Im Falle von Apple Smartphones (iPhone 3G und 3G S) und Mp3-Playern gewährt Apple eine einjährige Herstellergarantie. Bei auftretenden Fehlern kann man die Geräte dann direkt zu Apple schicken, die das Gerät dann reparieren oder es austauschen. Verlängern lässt sich die Apple Garantie mit dem sogenannten Apple Protection Plan, den sich Apple aber auch gut bezahlen lässt: In Deutschland kostet die Erweiterung der Garantie für ein iPhone 69,- €. Erfreulicherweise lassen sich im Ausland (z.B. über ebay) gute Schnäppchen machen, sodass die Garantie sich bei Apple auch deutlich günstiger verlängern lässt (etwa die Hälfte des Preises).
Jailbreak bzw. Unlock und Verlust der Garantie/Gewährleistung?
Ein Jailbreak ist zunächst einmal eine von Apple nicht tolerierte Änderung der Software entgegen der Garantiebedingungen. D.h. es führt jede nicht gestattete Änderung der Software zu einem unwiederbringlichen Garantieverlust. Dies betrifft dann auch Schäden, die nicht in Zusammenhang mit dem Jailbreak stehen, z.B. Haarrisse an der Rückseite des iPhones. Auch diese werden durch einen Verstoß gegen die Apple Garantie nicht mehr abgedeckt. Hier ergibt sich lediglich die Möglichkeit, den Jailbreak im Nachhinein unerkennbar zu machen, indem man ihn rückgängig macht. Dies kann per iTunes Wiederherstellung erfolgen, was laut Expertenaussagen in einigen Foren dazu führt, dass der Jailbreak Spuren hinterlässt. Für eine restlose Entfernung gibt es nur die Möglichkeit, mit verschiedenen Programm, wie z.B. Pwnage, Quickpwn oder Winpwn, den Jailbreak zu entfernen. Problematisch wird dieses Hintertürchen wiederum, wenn ein iPhone oder iPod Touch mit Jailbreak einen Schaden hat, der dazu führt, dass man es nicht wiederherstellen kann (z.B. ein Displayschaden). Dann könnte es unter Umständen schwierig werden, die Garantie geltend zu machen, auch wenn nicht der Jailbreak die Ursache für den Schaden gesetzt hat.Die angedachten Ausführungen gelten übrigens nicht nur für den Jailbreak, sondern auch für den Unlock. Auch dies verstößt gegen die Garantiebedingungen von Apple und führt zu einem Garantieverlust.
Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung, die der Hersteller (in diesem Falle T-Mobile) geben muss, erlöscht durch das Aufspielen eines Jailbreak nicht. Ebenso ist der Unlock nicht schädlich für das Bestehen der Gewährleistungsansprüche. Hier ist lediglich das Vorliegen eines Sachmangels (z.B. ein defekter Knopf) Voraussetzung. Solange bewiesen werden kann, dass der Jailbreak nicht im Zusammenhang mit dem Schaden steht (kritisch bei Softwarefehlern!), können Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Um Komplikationen zu vermeiden, sollte jedoch immer die Original-Software aufgespielt werden.
Jailbreak und Unlock beim Apple iPad?
Apples iPad läuft ebenfalls mit dem iPhone OS (mit einigen Modifikationen) und hat deswegen natürlich auch die typischen Restriktionen, wie es auch beim iPhone der Fall ist. Aber: Das iPad gibt es nicht mit Netzbeschränkung. D.h. für das Apple iPad gibt es auch keinen Unlock und es wird in Zukunft auch keinen geben. Sie können bei jedem iPad ab Werk jede SIM-Karte (Achtung: Micro-SIM wird benötigt) einsetzen und jedes Mobilfunknetz nutzen. Anders sieht es beim Jailbreak aus: Natürlich kann es auch Vorteile bringen, den Apple Tablet PC von seinen Ketten zu befreien und dies ist auch schon möglich gewesen bereits einen Tag nach der Veröffentlichung innerhalb der USA.






