Schon gezahlt? GEZ Gebühren nun auch für Handys?


Am 23. Dezember 2009 von

schon gezahlt Schon gezahlt? GEZ Gebühren nun auch für Handys? wissenMüssen wir in Zukunft GEZ-Gebühren auch für unser Handy zahlen? Noch steht es nicht fest. Erst am 9. Juni 2010 werden die Ministerpräsidenten der Länder darüber entscheiden. Zur Diskussion steht die Erhöhung von  Gebühren für empfangsbereite Geräte wie z.B. Computer mit Internetanschluss und eben auch Handys mit UMTS auf monatlich rund 18 Euro. Eine Unterscheidung zwischen den einzelnen Geräten wird dann nicht mehr vorgenommen. 

Preissteigerung um 200 Prozent

Die rund 18 Euro mussten bisher nur Haushalte , die außerdem einen Fernseher haben, bezahlen. Bei der neuen Regelung kommt es nicht mit mehr darauf an!
Momentan beläuft sich die Gebühr für Empfangsgeräte wie z.B. Radios oder Handys mit UMTS noch auf 5,76 Euro. Der Anstieg auf rund 18 Euro würde eine Preissteigerung um etwas 200 Prozent darstellen. Die Etablierung dieser neuen Gebühren ist absolut unvereinbar mit der aktuellen wirtschaftlichen Situation! Auch wenn es aus sozialen Gründen eine Befreiung geben kann, bleibt nur zu hoffen, dass  die Ministerpräsidenten das genauso sehen…

Besonders kurios ist die Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass jeder Bürger in Zukunft nachweisen muss, wenn er kein anmeldepflichtiges Gerät besitzt. Und das per eidesstaatlicher Versicherung! Nur wenn er das kann, muss keine Gebühren zahlen. Bisher war es die GEZ, die beweisen musste, wenn im Haushalt ein anmeldepflichtiges Gerät vorhanden ist.

Technisch nachvollziehbar

Zwar wirkt die Beweislastumkehr zunächst einmal etwas absurd: Solange jemand nicht das Gegenteil beweist, wird davon ausgegangen, dass derjenige einen Fernseher oder andere Empfangsgeräte besitzt. Anders herum muss man dabei aber auch sehen: Wir leben in einem Land, in dem so gut wie jeder einen Fernseher besitzt und ein Handy (UMTS ist auch schon Standard) sowieso. Es sind sogar so viele Handys im Umlauf, dass es mehr Handys als Einwohner in Deutschland gibt. Von daher ist diese Beweislastumkehr zumindest nachvollziehbar.

Die Erweiterung der Gebühren auf UMTS-fähige Handys erscheint technisch auch sinnvoll, denn berechnet werden seit jeher nicht Geräte, mit denen man öffentlich-rechtliches empfangen kann. Mit zunehmenden Funktionen von Handys und Smartphones mit UMTS wird auch der Empfang von Fernsehen per Internet möglich. Zur Zeit nutzt wohl nur ein absolut minimaler Bruchteil der Handy-Besitzer eine Fernsehfunktion. Ob die Gebühr für Handys mit UMTS also gerechtfertigt oder gar “fair” ist, ist schwer zu sagen. Denn es geht bei der GEZ-Gebühr nach wie vor nur um die Möglichkeit, öffentlich-rechtliches Programm anzusehen, nicht darum, ob man tatsächlich schaut.

Handys, für die Sie garantiert zahlen!

Vielleicht gibt es bald ja auch wieder Handys, die nicht das UMTS-Netz nutzen, sondern noch auf alte Standards zurückgreifen, um die Gebühren zu umgehen. Aktuell sind aber eher Smartphones der Renner, die mit Technik nur so vollgepackt sind. Von daher können wir Ihnen nur Handys empfehlen, mit denen Sie dann irgendwann sicher GEZ-Gebühren zahlen müssen. Aktuell ist z.B. das HTC HD 2 mit besonders großen Touchscreen interessant. Genau wie das Nokia N97 Mini, ein echtes Multimedia-Talent mit vollwertiger Tastatur. Wenn es ein Business-Phone sein soll, schauen Sie sich doch mal das HTC Touch Pro 2 an.


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